Die Kanzlei ist spezialisiert auf die Krise ihrer Mandanten: im Strafrecht, Steuerstrafrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht.
Rechtsanwalt Frank Langen ist seit 1998 Fachanwalt für Strafrecht. Seit Beginn der 90er Jahre ist er bundesweit als Strafverteidiger tätig. Neben der Individualverteidigung hat sich Rechtsanwalt Langen auf die strafrechtliche Beratung und Verteidigung von Unternehmen spezialisiert. Außerdem unterstützt Rechtsanwalt Langen seine Mandanten bei insolvenzrechtlichen Fallgestaltungen. Ein weiterer Schwerpunkt in seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Steuerstrafrecht.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Langen erfolgt die entscheidende Weichenstellung im Strafverfahren erfolgt bereits im Ermittlungsverfahren. Selbst zu Beginn des Ermittlungsverfahrens – etwa bei Durchsuchungen – gemachte Fehler können später oft nur schwer oder gar nicht mehr korrigiert werden.
Deshalb ist eine frühzeitge Verteidigung unbedingt notwendig. Durch sie kann oftmals verhindert werden, dass überhaupt Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen verhängt werden, obwohl eine Verfahrenseinstellung oder eine geringere Sanktion möglich gewesen wäre.
Als Beschuldigter eines Strafverfahrens haben Sie das Recht zu schweigen und einen Strafverteidiger zu beauftragen. Eine Einlassung zur Sache, ohne Kenntnis des konkreten Akteninhalts birgt große Risiken und kann zu einer Verurteilung führen, welche bei professioneller Beratung durch einen Verteidiger möglicherweise vermieden worden wäre.
Rechtsanwälte Langen bieten: