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Branchenbeschreibung: Verlag

Verlag


Der Verlag ist ein Medienunternehmen das zugleich Kulturvermittler und Wirtschaftsunternehmen darstellt. Das Wort „verlegen“ stammt aus dem mittelhochdeutschen für „Geld ausgeben“ oder „etwas auf seine Rechnung nehmen“. In einem Verlag hat der Verlag als solches bzw. der Verleger alleiniges Nutzungsrecht am Werk eines Autors (Urheberrecht). Angestellte in einem Verlag sind u.a. ausgebildete Verlagshersteller, Medienkaufleute Digital und Print, Buchwissenschaftler sowie Lektoren verschiedener Studienrichtungen. Daneben gibt es noch externe Dienstleister wie Setzereien, Druckereien oder Buchbindereien. In einem Verlag kann der Verkauf eines Buches über den Zwischenhandel (Barsortiment), dem Buchhandel oder direkt an den Endkunden erfolgen.


Man unterscheidet in einem Verlag u.a zwischen folgenden Abteilungen: Lektorat; Herstellung; Vertrieb; Marketing; Controlling; Buchhaltung; IT; Geschäftsführung.


Verlagsarten nach Hauptprodukten: Buch-Verlag; Spiele-Verlag; Kunst-Verlag; Karten-Verlag; Musik-Verlag; Wissenschafts-Verlag; Zeitungs-Verlag; Finanz-Verlag; Zeitschriften-Verlag; Anzeigen-Verlag; Hörbuch-Verlag; Software-Verlag.


Verlagsarten nach Unternehmensgröße: Klein-Verlag; Selbst-Verlag; Zuschuss-Verlag; Pseudo-Verlag; Publikums-Verlag.


Die 5 größten Verlage im Deutschsprachigen Raum:


Rang 1: Springer (Sitz: Berlin; Umsatz in Mio. €: 569,3; Mitarbeiter: 5647)


Rang 2: Klett-Gruppe (Sitz:: Stuttgart; Umsatz in Mio. €: 434; Mitarbeiter: k.A)


Rang 3: Cornelsen (Sitz:: Berlin; Umsatz in Mio. €: 354,3; Mitarbeiter: 2045)


Rang 4: Random House (Sitz:: München; Umsatz in Mio. €: 259,1; Mitarbeiter: 775)


Rang 5: Westermann Verlagsgruppe (Sitz:: Braunschweig; Umsatz in Mio. €: 246,8; Mitarbeiter: k.A)


(Quelle: buchreport magazin, Nr. 4 vom April 2009,Seite 29 ff). In Deutschland sind ca. 22.000 Verlage und Institutionen verlegerisch aktiv.


Verlagsrecht:


Das Verlagsrecht nach §8 Verlagsgesetz (VerlG) ist ein Teilbereich der urheberrechtlichen Nutzungsrechte. Es beinhaltet das ausschließliche Recht, ein Werk der Literatur oder Tonkunst (d.h. Notenmaterial) zu vervielfältigen und zu verbreiten. Inhaber eines Werks ist immer gleich dem Urheber.

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Verlag in Niehl: 3 Einträge gefunden

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