Verlag
Der Verlag ist
ein Medienunternehmen das zugleich Kulturvermittler und
Wirtschaftsunternehmen darstellt. Das Wort „verlegen“
stammt aus dem mittelhochdeutschen für „Geld ausgeben“
oder „etwas auf seine Rechnung nehmen“. In einem Verlag
hat der Verlag als solches bzw. der Verleger alleiniges
Nutzungsrecht am Werk eines Autors (Urheberrecht). Angestellte in
einem Verlag sind u.a. ausgebildete Verlagshersteller,
Medienkaufleute Digital und Print, Buchwissenschaftler sowie Lektoren
verschiedener Studienrichtungen. Daneben gibt es noch externe
Dienstleister wie Setzereien, Druckereien oder Buchbindereien. In
einem Verlag kann der Verkauf eines Buches über den
Zwischenhandel (Barsortiment), dem Buchhandel oder direkt an den
Endkunden erfolgen.
Man
unterscheidet in einem Verlag
u.a zwischen folgenden Abteilungen: Lektorat; Herstellung;
Vertrieb; Marketing; Controlling; Buchhaltung; IT; Geschäftsführung.
Verlagsarten
nach Hauptprodukten: Buch-Verlag;
Spiele-Verlag; Kunst-Verlag; Karten-Verlag;
Musik-Verlag; Wissenschafts-Verlag; Zeitungs-Verlag;
Finanz-Verlag; Zeitschriften-Verlag; Anzeigen-Verlag;
Hörbuch-Verlag; Software-Verlag.
Verlagsarten
nach Unternehmensgröße:
Klein-Verlag;
Selbst-Verlag; Zuschuss-Verlag; Pseudo-Verlag;
Publikums-Verlag.
Die
5 größten Verlage
im Deutschsprachigen Raum:
Rang
1: Springer (Sitz: Berlin; Umsatz in Mio. €:
569,3; Mitarbeiter: 5647)
Rang
2: Klett-Gruppe (Sitz:: Stuttgart; Umsatz in Mio. €:
434; Mitarbeiter: k.A)
Rang
3: Cornelsen (Sitz:: Berlin; Umsatz in Mio. €:
354,3; Mitarbeiter: 2045)
Rang
4: Random House (Sitz:: München; Umsatz in Mio. €:
259,1; Mitarbeiter: 775)
Rang
5: Westermann Verlagsgruppe (Sitz:: Braunschweig;
Umsatz in Mio. €: 246,8; Mitarbeiter: k.A)
(Quelle: buchreport
magazin, Nr. 4 vom April 2009,Seite 29 ff). In Deutschland sind ca.
22.000 Verlage und
Institutionen verlegerisch
aktiv.
Verlagsrecht:
Das Verlagsrecht
nach §8 Verlagsgesetz (VerlG) ist ein Teilbereich der
urheberrechtlichen Nutzungsrechte. Es beinhaltet das ausschließliche
Recht, ein Werk der Literatur oder Tonkunst (d.h. Notenmaterial) zu
vervielfältigen und zu verbreiten. Inhaber eines Werks ist immer
gleich dem Urheber.
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