Steuerberater
Ein Steuerberater arbeitet
überwiegend freiberuflich oder als Angestellter einer
Steuerberatungsgesellschaft. Die Tätigkeitsfelder sind in dem
Steuerberatungsgesetz geregelt. Um als Steuerberater
tätig zu sein, muss man sich von der Steuerberaterkammer zum Steuerberater
bestellen lassen, Voraussetzung ist jedoch zuvor die Steuerberaterprüfung.
Tätigkeitsfelder eines Steuerberaters:
- Hilfe bei steuerlichen Angelegenheiten für Unternehmen und Privat
- Beratung bei betriebswirtschaftlichen Fragen
- Vertretung vor Gericht in Finanzprozessen und beim Finanzamt
- Vorausschauende Beratung zur optimalen, steuerlichen Aufstellung
seiner Mandanten
- Buchführung und Finanzbuchhaltung
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Bilanzierung
- Jahresabschlüsse für bilanzierende Unternehmen
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Einnahmen/Überschussrechnung für Selbstständige und Kleinunternehmer
- Steuererklärungen
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Beratung bei der Existenzgründung
- Vermögensplanung
- Beratung beim Rechnungswesen und Controlling
- Beratung bei der Auswahl von Buchhaltungsprogramms oder -software
- Unterstützung bei Bankverhandlungen
Was darf ein Steuerberater nicht?
Er darf nicht die Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen vornehmen.
Dies darf nur von Wirtschaftsprüfern vorgenommen werden.
Was darf ein Steuerberater kosten?
Die Kosten für die erbrachten Leistungen sind in der
Steuerberatergebührenverordnung geregelt. Die Gebühren richten sich einmal
nach dem jeweils höheren Betrag der sich aus der Summe der Einnahmen oder
aus den Werbungskosten ergibt und zwischen Umfang und Schwierigkeit der
Arbeit sowie den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Mandanten. Die
angefallenen Steuerberaterkosten können gegenüber dem Finanzamt z.B. bei
dem jährlichen Lohnsteuerjahresausgleich unter dem Punkt Sonderausgaben
geltend gemacht werden.