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Dr. jur. Nicole Langen

Kaiser-Wilhelm-Ring 20
50672 Köln, Innenstadt
Telefon:  (02 21) 9 16 44 44
Telefax:  (02 21) 9 16 44 55
www.rechtsanwaelte-langen.de
office@rechtsanwaelte-langen.de
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Seit 1996 ist Dr. Nicole Langen als Rechtsanwältin bei allen Amts- und Landgerichten sowie dem Oberlandesgericht Köln zugelassen. Neben ihrer juristischen Ausbildung studierte Dr. Langen Psychologie und ist nun Diplom-Psychologin. Ihre Doktorarbeit stand unter dem Thema des Einflusses der aussagepsychologischen Gutachten in Strafverfahren.

Bei psychiatrischen und psychologischen Gutachten berät und unterstützt Rechtsanwältin Dr. Langen Rechtsanwalt Frank Langen. Als Fachanwältin ist Dr. Langen ausschließlich im Bereich Familienrecht tätig und verfügt weiterhin über die Ausbildung der Familienmediatorin.

Rechtsanwältin Dr. Langen ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht sowie Mediation des Deutschen Anwaltverein.

Familienrecht

Die Kanzlei Langen vertritt folgende Tätigkeitsschwerpunkte:

Eingetragene Lebensgemeinschaften

Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist für gleichgeschlechtliche Partner ein weitgehend der Ehe angepasstes Rechtsinstitut.

Eheverträge

Die Erklärungen müssen bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars abgegeben werden.

Hausratsverfahren

Kann sich nicht ein getrennt lebendes Ehepaar über die ehemals gemeinsame Wohnung oder Hausrat entscheiden, wird dieses durch einen Auftrag an das Gericht geleitet.

Internationales Familienrecht

Hier wird nach den Rechtlinien des internationalen Verfahren gehandelt.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Jederzeit kann frei entschieden werden, ob die Gemeinschaft der Partner fortgesetzt werden soll oder nicht. Dies bedeutet aber nicht, dass sich das Paar in einem rechtsfreien Raum bewegen.

Scheidungs- und Verbundverfahren

Durch den Verbund besteht zwar ein Zwang zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung von Scheidungs- und Folgesache, die Verfahren bleiben aber rechtlich selbständig. Ein Verbundverfahren kann durch das Amt oder durch einen Antrag entstehen.

Scheidung des Unternehmers

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Unternehmensbewertung bei Scheidung, Regelung unterhaltsrelevanter Einkünfte und Sicherung des Unternehmens bei Zugewinnausgleich sind Themen die insbesondere zu bearbeiten sind.

Sorgerecht

Damit ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für das Kind bekommt, muss dieser einen Antrag an das Familiengericht stellen.

Versorgungsausgleich                                                                                                                                                                                

Der Versorgungsausgleich dient zum güterrechtlichen Prinzip der Vermögensteilung in Weiterentwicklung des Zugewinnausgleiches und zum anderen den unterhaltsrechtlichen Überlegungen der Realisierung und rechtlichen Umgestaltung des Vorsorgeunterhaltes.

Umgangsrecht

Der Umgang bestimmt sich primär über die Sichtweise des Kindes, die Eltern sind zum Umgang verpflichtet und ihre Berechtigung steht demgegenüber hinten an

Unterhalt (Kindes- und Ehegattenunterhalt)

Um Unterhalt zu erhalten wird auf folgende Problemtypen geachtet: die materiellen Anspruchgrundlagen, dem Bedarf des Berechtigten, die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen und prozessuale Durchsetzung. Das Gesetz unterscheidet unter minder- und volljährige Kinder und getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten.

Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz

Unter diesem Gesetz fällt die häusliche Gewalt sowie unzumutbare Belästigungen.

Vorläufiger Rechtsschutz                                                                                                                                                                         

Dient der schnellen Regelung von Streitigkeiten in Familiensachen.

Zugewinn

Die Zugewinngemeinschaft führt entgegen ihrer Bezeichnung weder zu einer Vergemeinschaffung der beiderseitigen Vermögensmassen der Ehepartner, noch zu einer gemeinsamen Schuldenhaftung. Die wesentlichen Auswirkungen entfaltet der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft erst bei seiner Beendigung. Dann wird der Zugewinn ausgeglichen, den die Ehegatten während des Bestehens des Güterstandes erzielt haben.

Neben dem Familienrecht wird in der Kanzlei Langen auch das Strafrecht, Steuerstrafrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht vertreten. Die Kanzlei Langen finden sie nicht nur in Köln sondern auch in Bonn, Aachen, Düsseldorf, Berlin und München.

 

 

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Branchenbucheinträge 2011

Dr. jur. Nicole Langen
Anzeige in Branche: Scheidungsrecht