Ein Rechtsanwalt ist ein juristischer Beistand, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, seinem Mandanten zu dessen Recht zu verhelfen. Anwälte arbeiten entweder in einer Anwaltskanzlei oder als Rechtsbeistände in Unternehmen. Er ist ein "unabhängiges Organ der Rechtspflege". Das heißt, der Rechtsanwalt ist nicht nur seinem Mandanten, sondern auch der Rechtsordnung verpflichtet. Er darf vor Gericht also nicht die Unwahrheit sagen. Außerdem ist es ihm untersagt einen Mandanten zu vertreten, wenn er kurz zuvor für die Gegenpartei tätig war. Dies nennt man in der Fachsprache eine so genannte Interessenkollision.
Das Gehalt eines Rechtsanwalts wird als Honorar bezeichnet. Die Gebührensätze sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich festgelegt. Oft ist es jedoch so, dass ein Mandant vom Arbeitsaufkommen umfangreicher ist. In diesem Fall wird mit dem Mandanten eine Gebührenvereinbarung auf Stundenbasis geschlossen. In der Regel liegt der Stundenlohn zwischen 250,00 EUR und 500,00 EUR. Gerade im Strafrecht ist diese Gebührenvereinbarung von Vorteil.
Immer wieder wird aus Kostengründet davor zurückgeschreckt einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dabei hat man, im Falle eines geringen Einkommens, die Möglichkeit staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Rechtsanwalt kann für außergerichtliche Verfahren die Beratungshilfe, bzw. die Prozesskostenhilfe bei gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe für seinen Mandanten beantragen. Für Gewerbetreibende gilt diese Regelung jedoch nicht.
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