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Branchenbeschreibung: Raumausstatter

Raumausstatter


Die Raumausstattung bezeichnet das Berufsfeld eines Raumausstatters, der früher als Polsterer oder Dekorateur bekannt war. Mit Farben und Formen Räume stylen ist die Aufgabe eines Raumausstatters. Sollte man selber nicht über das notwendige Fachwissen einer stimmigen Inneneinrichtung für die eigenen vier Wände oder für Büroräume verfügen, ist es hilfreich einen Raumausstatter zu Rate zu ziehen. Der Raumausstatter kann jedoch auch seinen festen Einsatzort in einem Kaufhaus, Möbelhaus oder bei Filmproduktionen haben, um die Gestaltung und Dekoration von Schaufenstern oder die Innendekoration von verschiedenen Abteilungen/Filmsets zu übernehmen. Ein neuer Einsatzort sind sicherlich auch die neuen TV-Einrichtungs-Doku-Soaps, in denen ganze Wohnungen oder Häuser von Grund auf renoviert und dekoriert werden.


Welche Aufgaben übernimmt ein Raumausstatter?


Generell umfassen die im Folgenden aufgeführten Arbeiten die individuelle Kundenberatung, die Planung sowie Ausführung der Arbeiten.


Polstern
: Polstermöbel, wie z.B. Sofas, Sessel, Stühle werden von einem Raumausstatter individuell nach Kundenwunsch angefertigt/gepolstert. Auch das Beziehen älterer Möbel mit neuen Stoffen fällt in den Aufgabenbereich.


Verlegung von Böden
: Teppiche werden nach Kundenwunsch vom Raumausstatter verlegt, zurecht geschnitten und mit Fußbodenabschlussleisten versehen.


Raumdekoration:
Der Raumausstatter übermittelt Ideen für die Inneneinrichtung und Dekoration. Wohnräume oder Büros können mit ausgefallenen Möbeln oder Accessoires, dekorativen Elementen und funktionalen Einrichtungsgegenständen aufgewertet werden. Oftmals wird durch kleine Deko-Gegenstände der gesamte Eindruck eines Raumes verändert.


Sichtschutz und Fensterdekoration:
Die individuelle Beratung und Montage von Sichtschutz an Fenstern, wie z.B. Jalousien, Rollos, Plissees, Vertikallamellen, Rollladen und Vorhangstoffen wird von einem Raumausstatter übernommen. Auch der Sichtschutz für Balkone ist hier inbegriffen. Wer möchte schon auf seinem Balkon das Gefühl haben, auf einem Präsentierteller zu sitzen? Das gleiche Problem kann auch in Erdgeschoss-Räumen entstehen. Auch hier ist ein effektiver Sichtschutz für die Fenster wertvoll, damit Ihnen nicht jeder in die Wohnung schauen kann. Da sich niemand hinter herunter gelassenen Rollladen im dunklen Raum verstecken möchte, ist hier ein optimaler Sichtschutz, der den Raum nicht vom Tageslicht abschottet, empfehlenswert.


Licht- und Sonnenschutz:
Auch hier bietet der Raumausstatter eine umfangreiche Beratung und Produktpalette an. Hier reicht das Angebot von Rollladen über Markisen, Außenjalousien, verschiedenen Vorhängen bis hin zum Sonnenschirm.


Wand- und Deckendekoration
: Räume mit weißer Rauhfaser-Tapete sind zwar in der Regel kompatibel mit sämtlichen Einrichtungsarten, können aber auch langweilig, schlicht und kühl wirken. Als Alternative gibt es verschiedenste Möglichkeiten den Raum mit dekorativen Foto-Tapeten, Wand-Tattoos oder Schablonen, mit denen man individuelle Schriftzüge auf der Wand anbringen kann, freundlicher zu gestalten. Wand-Tattoos bestehen aus Folie, die in verschiedenen Motiven erhältlich sind und auf Wände, Fliesen oder Türen angebracht werden können. Schnell kann man aus einem einfachen,weiß gekacheltem Bad eine Wellness-Oase zaubern. Zimmerdecken können mit sogenannten Deckenplatten ausgelegt werden. So kann man z.B. unebene Deckenoberflächen verschwinden lassen und gleichzeitig auch eine Wärmedämmung erschaffen. Zudem kann man dekorative Deckenabschlussleisten oder Rosetten anbringen, die jeden Innenraum verändern und ihm eine besondere Atmosphäre.


Der Beruf Raumausstatter


Der Beruf des Raumausstatters war bereits im Mittelalter unter der Bezeichnung „Tapezierer“ existent. Mit den Jahren veränderten bzw. erweiterten sich allerdings die Ansprüche für Inneneinrichtungen und es kam zu weiteren Berufsbezeichnungen, wie z.B. Polsterer oder Dekorateur. 1965 erfolgte eine Erneuerung der Handwerkszuordnung und der Beruf bekam seinen heutigen Namen „Raumausstatter“. Der Beruf kann im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung erlernt und mit der Gesellenprüfung abgeschlossen werden.

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