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Branchenbeschreibung: KFZ Zulassung

Kfz-Zulassungsstelle

Um ein Fahrzeug rechtmäßig im Verkehr bewegen zu dürfen, muss durch eine Kfz-Zulassungsstelle, beispielsweise die Kfz-Zulassungsstelle Köln, eine Betriebserlaubnis ausgestellt werden.

Aufgaben der Kfz-Zulassungsstelle

  • Zulassung eines Neufahrzeuges
  • Umschreibung auf einen neuen Landkreises
  • Umschreibung von innerhalb des selben Landkreises
  • Wiederzulassung auf den gleichen Halter
  • Importfahrzeuge (Erstellung der Fahrzeugpapiere und Genehmigung)
  • Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
  • Änderung der Halterdaten (Adress- oder Namensänderung)
  • Änderung der Fahrzeugtechnik (Motoroptimierung, Felgen-Eintragung etc.)
  • Fahrzeugdokumente Verlust
  • Feinstaubplakette
  • Online Wunschkennzeichen (Hier ist es, je nach Verfügbarkeit, möglich, ein Kennzeichen durch eine individuelle Buchstaben und Zahlenfolge zu gestalten)

Besondere Kennzeichen

Saisonkennzeichen: Sie werden mit einem begrenzten Gültigkeitszeitraum ausgestellt und eignen sich z.B. für Fahrer eines Cabrios, die dieses im Winter nicht nutzen möchten.

Oldtimerkennzeichen: Diese Art der Zulassung ist ausschließlich Fahrzeugen vorbehalten, die vor mindestens 30 Jahren erstmals für den Verkehr zugelassen wurden. Hier folgt nach der eigentlichen Zahlenkombination ein "H" auf dem Kennzeichen.

Kurzzeitkennzeichen: Kurzzeitkennzeichen dienen der Fahrzeugüberführung und sind maximal 5 Tage zulässig. Darüber hinaus sind sie von der Umweltplaketten-Regelung befreit. Des Weiteren ist für die Überführung des Fahrzeuges keine gültige AU/HU-Bescheinigung notwendig.

Rote Dauerkennzeichen: Ermöglichen Fahrzeughändlern Probe- sowie Überführungsfahrten ohne ein Fahrzeug anmelden zu müssen.

Ausfuhrkennzeichen: Dienen zu Überführungszwecken eines Fahrzeuges ins Ausland

An- und Abmeldung

Um ein Fahrzeug an- bzw. abzumelden, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 – Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 – Fahrzeugbrief
  • Amtliche Kfz-Kennzeichen
  • Prüfberichte über die gültige Haupt- und Abgasuntersuchung
  • eVB - elektronische Versicherungsbestätigung (Wird im falle einer Abmeldung nicht benötigt)
  • Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kfz-Steuer
  • Gültiger Personalausweis
Die Branche KFZ Zulassung wurde vom bis zum 29.05.2012 insgesamt 8.230 mal besucht!

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