Um ein Fahrzeug rechtmäßig im Verkehr bewegen zu dürfen, muss durch eine
Kfz-Zulassungsstelle, beispielsweise die Kfz-Zulassungsstelle
Köln, eine Betriebserlaubnis ausgestellt werden.
Saisonkennzeichen: Sie werden
mit einem begrenzten Gültigkeitszeitraum ausgestellt und eignen sich z.B.
für Fahrer eines Cabrios, die dieses im Winter nicht nutzen möchten.
Oldtimerkennzeichen: Diese Art
der Zulassung ist ausschließlich Fahrzeugen vorbehalten, die vor
mindestens 30 Jahren erstmals für den Verkehr zugelassen wurden. Hier
folgt nach der eigentlichen Zahlenkombination ein "H" auf dem Kennzeichen.
Kurzzeitkennzeichen:
Kurzzeitkennzeichen dienen der Fahrzeugüberführung und sind maximal 5 Tage
zulässig. Darüber hinaus sind sie von der Umweltplaketten-Regelung
befreit. Des Weiteren ist für die Überführung des Fahrzeuges keine gültige
AU/HU-Bescheinigung notwendig.
Rote Dauerkennzeichen:
Ermöglichen Fahrzeughändlern Probe- sowie Überführungsfahrten ohne ein
Fahrzeug anmelden zu müssen.
Ausfuhrkennzeichen: Dienen zu
Überführungszwecken eines Fahrzeuges ins Ausland
Um ein Fahrzeug an- bzw. abzumelden, werden folgende Unterlagen benötigt:
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