Fahrschule:
Eine Fahrschule
bildet Personen zum Führen eines Kraftfahrzeuges aus.
Dies geschieht durch einen Fahrlehrer, der berechtigt ist,
seine Schüler in theoretischen und praktischen Stunden zu
schulen. Um eine solche Ausbildung durchführen zu dürfen,
bedarf es einer auf bundeseinheitlichen Gesetz ausgestellten
Fahrlehrerlaubnis. Um diese zu erlangen, muss ein Antrag bei
der zuständigen Straßenverkehrsbehörde
gestellt werden, sofern alle nötigen Voraussetzungen gegeben und
sämtliche staatlichen Prüfungen bestanden sind.
In einer Fahrschule
können eine Reihe an Führerscheinen erworben werden.
Dazu zählen neben der Fahrerlaubnis für
Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds,
Motorräder und Personenkraftwagen auch
Führerscheine für Lastkraftwagen, Omnibusse
sowie Land- und Forstwirtschaftliche
Kraftfahrzeuge. Dabei bleibt es jedem Betreiber einer
Fahrschule selbst überlassen, in welchem Zweig er
Fahrschüler ausbilden möchte.
(Eine Reihe an
regionalen Fahrschulen finden Sie in den aktuellen Kölner
Branchen)
Wie zuvor erwähnt,
findet die Fahrausbildung in theoretischen und praktischen
Unterrichtsstunden statt.
Theoretische
Ausbildung:
Die theoretische
Ausbildung findet in den meisten Fällen in
Unterrichtsräumen der Fahrschule statt. Hier werden den
Schülern straßenverkehrsrechtliche und gesetzliche
Bestimmungen angeeignet. Anhand derer sollen sie lernen, mit den
verschiedensten Situationen und den Hinweisen im Straßenverkehr
umgehen zu können.
Abhängig von der
zu erlernenden Führerscheinklasse ist die Anzahl der
theoretischen Unterrichtsstunden. Hat ein Schüler
alle erforderlichen Theoriestunden abgeleistet, ist er
berechtigt, sich zum theoretischen Teil der Prüfung anzumelden.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Prüfling drei Monate
vor dem Erreichen seines für die jeweilige Führerscheinklasse
vorgegebenen Mindestalters steht. Die Prüfung selbst wird nicht
von der Fahrschule, sondern von einer Zweigstelle des TÜVs
durchgeführt und kontrolliert. Besteht man diese, ist man mit
der nötigen Anzahl von praktischen Unterrichtsstunden dazu
berechtigt, auch die praktische Fahrprüfung abzulegen.
Praktische
Ausbildung:
Grundsätzlich
verläuft die praktische Ausbildung entweder parallel zum
theoretischen Unterricht in der Fahrschule, oder nach
Beendigung der theoretischen Prüfung. Hier wird besonders Wert
auf das sichere Führen des jeweiligen Kraftfahrzeugs
gelegt. Darüber hinaus soll den Schülern der umweltbewusste
Umgang mit einem motorisierten Gefährt vermittelt
werden.
Die praktische
Prüfung kann erfolgen, sobald der Prüfling seinen
theoretischen Teil erfolgreich bestanden hat. Voraussetzung hierfür
ist, dass der Prüfling mindestens einen Monat vor dem Erreichen
seines für die jeweilige Führerscheinklasse
vorgegebenen Mindestalters steht.
Die Prüfungen
für Kraftfahrzeuge werden in der Regel mit dem Lehrer der
Fahrschule und einem externen Prüfer durchgeführt.
Letzterer ist dafür zuständig, über den korrekten
Umgang mit dem Fahrzeug sowie das vorausschauende Fahren im
Straßenverkehr zu achten. Sollte die Prüfung nicht
nach seiner Zufriedenheit verlaufen, ist der Prüfer berechtigt,
dem Schüler seinen Führerschein zunächst zu
verweigern. Ist dies der Fall, muss der Schüler die praktische
Prüfung nochmals an einem anderen Tag antreten.
Tipps zur
Fahrschulsuche:
Sollten Sie sich dazu
entschlossen haben, einen Kraftfahrzeugführerschein zu
machen, haben wir nachfolgend einige hilfreiche Tipps für Sie:
Fahrschulen vergleichen
Sollten
mehrere Fahrschulen
in Ihrer direkten Nähe sein, ist es sinnvoll, diese vorher
miteinander zu vergleichen. Ein wichtiger Punkt sind sicherlich die
Preise, welche sich je nach Fahrschule
teilweise deutlich unterscheiden. Ein weiterer Faktor sind die
Öffnungs- bzw. Theoriezeiten. Wenn Sie zum Beispiel mehrere
feste Termine unter der Woche haben, sollten Sie diese mit den Zeiten
des theoretischen Unterrichts der
Fahrschule
abgleichen, um einen möglichst schnellen Verlauf der
vorgeschriebenen Theoriestunden zu ermöglichen.
Welches Fahrzeug werden Sie fahren?
Falls
Sie einen Pkw-Führerschein machen wollen und im Vorhinein
bereits wissen, welchen Wagen Sie nach der bestandenen Prüfung
fahren, sollten Sie auch dies in der Auswahl Ihrer Fahrschule
berücksichtigen. Die meisten Fahrschulen besitzen Autos
mit Schaltgetriebe, während nur einige wenige ein Auto
mit Automatikgetriebe bereitstellen. Wissen Sie bereits, dass
Sie mit dem Erhalt Ihres Führerscheins ein Automatikwagen
fahren werden, ist es sinnvoll, auch eine Fahrschule mit einem
solchen aufzusuchen.
Erstellen Sie sich einen Zeitplan
Oftmals
können Sie Geld sparen, wenn Sie sich einen groben Zeitplan
erstellen. Sollten Sie zum Beispiel absehen können, dass Sie
über eine Zeit hinweg keine Theoriestunden Ihrer
Fahrschule in Anspruch nehmen können, ist es
sinnvoll, mit dem Beginn der Fahrstunden ebenfalls zu warten.
Da Sie die praktische Fahrprüfung erst mit
erfolgreichem Abschluss der theoretischen Prüfung
absolvieren dürfen, sollten Sie zunächst den theoretischen
Unterricht besuchen.
Serviceleistungen der Fahrschulen
Viele
Fahrschulen bieten spezielle Serviceleistungen für ihre
Fahrschüler. Eine von diesen ist zum Beispiel die
Möglichkeit, einen so genannten „Intensivkurs“
zu besuchen. Dieser eignet sich besonders gut für Personen, die
ihren Führerschein in möglichst kurzer Zeit machen
wollen. In der Regel erstellen Fahrschüler und -lehrer
gleich bei der Anmeldung eine Reihe an Terminen, um so wenig Leerlauf
wie möglich zu haben.
Ein
weiterer Service ist der „Vortest“, den oft in
einer Fahrschule
angeboten wird. Hier hat der Fahrschüler die Möglichkeit,
eine theoretische Prüfung in der Fahrschule
zu absolvieren. So erhält er direkt vom Fahrlehrer eine
Rückmeldung, ob er bereits weit genug für die offizielle
Prüfung ist. Dieser Vortest ist meist sehr günstig
und bedeutet keinerlei Konsequenzen bei Nichtbestehen.
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