Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwälte für Arbeitsrecht dürfen diese Bezeichnung führen, da sie auf diesem Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Ihr Tätigkeitsfeld ist sehr vielfältig und umfangreich. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist ein Vertreter von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Er ist jedoch auch beratend in den Bereichen Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht tätig. Der Schwerpunkt liegt allerdings auf dem Individualarbeitsrecht, das alle Themen rund um Arbeitsverträge, wie zum Beispiel deren Ausarbeitung und Vertretung vor Gericht, umfasst.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist unter anderem in folgenden Fällen der geeignete Ansprechpartner:
- Verletzung von vertraglichen Pflichten
- Verzug der Zahlung von Lohn oder Gehalt
- Verletzung der Gleichbehandlungspflicht
- Nichteinhaltung der Pflicht zur Zeugniserteilung
- usw.
- Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
- Nichteinhaltung von Fristen
- Rechtmäßigkeit des Kündigungsgrundes
- Möglicher Anspruch auf Abfindung
- usw.
Um arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen, ist es empfehlenswert, Arbeitsverträge durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen. Explizit gilt dies für Arbeitnehmer in Führungspositionen, da deren Verträge in der Regel sehr individuell gestaltet sind.