Die Kölner Branchen
Branche, Stichwort, Name, Telefonnummer
Ort, Stadtteil, PLZ, Straße
Umkreissuche

Branchenbeschreibung: Altenheim

Altenheim


Ein Altenheim ist eine Wohneinrichtungen für meist alte und pflegebedürftige Menschen.


Ein Altenheim kann staatlich, von privaten Betreibern, frei gemeinnützigen Organisationen oder auch Stiftungen finanziert werden. Neben dem Begriff Altenheim, gibt es weitere Bezeichnungen wie Pflegeheim, Seniorenheim, Altenstift oder Seniorenresidenz. Eine Sonderform von einem Altenheim ist das „betreute Wohnen“ in dem die Bewohner einen eigenständigen Haushalt führen und meist nur selten Hilfe benötigen.


Bei einem Altenheim wird zwischen drei grundlegenden Unterschieden definiert.


Altenwohnheim:


Hierbei hat das Wohnen das größte Gewicht. Pflegedienste und Hilfe werden nur in einem geringen Umfang gewährt.


Altenheim:


In einem Altenheim führen die Bewohner ein überwiegend selbstbestimmtes Leben sie erhalten jedoch Hilfe beim Aufräumen und werden zumeist mit Essen versorgt.


Altenpflegeheim:


Ein Altenpflegeheim bietet die stationäre Pflege rund um die Uhr an.


Situation der Altenheime in Deutschland


Gemäß dem Heimgesetz wird in Deutschland die dreistufige Vorsorge zwischen Altenwohnheim, Altenheim und Altenpflegeheim geführt.Die Rahmenbedingungen für die Anerkennung und Finanzierung von einem Altenheimwerden bestimmt durch das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI).


In einem Altenheim finden regelmäßige Kontrollen durch die Heimaufsicht statt. Dennoch hat ein Altenheim oft einen mangelnden Ruf und wird oftmals als „Abschiebestation“ bezeichnet, in dem die alten Menschen vor sich hin vegetieren. Sicherlich gibt es „schwarze Schafe“ in der Branche aber dennoch sollte man Altenheime nicht grundsätzlich über einen „Kamm“ scheren. Ratsam ist es sich VOR einer Entscheidung die entsprechenden Wohnlichkeiten anzuschauen und sich erst nach gründlicher Informationsbeschaffung für ein bestimmtes Altenheim zu entscheiden. Einige Altenheime, zumeist die Betreiber des betreuten Wohnens, bieten auch eine Probewohnzeit an.


Alternative: Betreutes Wohnen


Unter dem Begriff „betreutes Wohnen“ (auch „Service-Wohnen“ genannt) versteht man eine Wohnform von einem Altenheim, das ein barrierefreies Wohnumfeld und verschiedene, bei Bedarf abrufbare Hilfedienste beinhaltet. Im Prinzip handelt es sich hierbei um eine Weiterentwicklung des Altenwohnheims, nur auf einem, meist höheren Niveau. Als Bewohner dieses Altenheim schließt man einen Mietvertrag über die Wohnung ab und kann zusätzlich bei einem anderen Anbieter verschiedene Dienste (zum Beispiel Reinigung der Wohnung, Essen auf Rädern) in Anspruch nehmen. Meist ist ein ambulanter Dienst integriert, der im Bedarfsfall die Betreuung und Pflege in der Wohnung sicherstellt. Bei schwerer Pflegebedürftigkeit kann aber auch ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig werden, weshalb betreute Wohnanlagen oftmals auch in räumlicher Nähe zu einem Pflegeheim liegen.


Kosten


Der Pflegesatz oder das Entgelt für ein Altenheim sind die Kosten, die Bewohner von einem Altenheim für die Unterbringung und die Pflege aufbringen müssen. Die Kosten sind je nach Pflegestufe unterschiedlich. Das Altenheim ist gesetzlich verpflichtet, die Gebühren separat mit Verweis auf die angebotenen Leistungen anzugeben. Durch die Pflegeversicherung werden die Pflegekosten von der Pflegekasse mit einer Pauschale bezuschusst. Diese richtet sich nach der Pflegestufe des Bedürftigen und berücksichtigt gesetzlich vorgesehene, zeitliche und betragsmäßige Höchstgrenzen. Kann der Bewohner die Kosten mit dem Pensionseinkommen nicht selbst tragen, kann unter bestimmten Umständen ein Zuschuss über das Sozialamt gewährt werden (Sozialhilfe, Wohngeld).


Tipps


Wichtig ist es abzuklären, ob das in Betracht gezogene Altenheim eine von den Pflegekassen zugelassene Einrichtung ist. Fragen Sie, ob die Einrichtung Versorgungsverträge für die ambulante bzw. stationäre Pflege und Pflegekostenvereinbarungen mit dem Sozialhilfeträger abgeschlossen hat. Das ist Voraussetzung dafür, dass Sie einen Zuschuss von der Pflegeversicherung bzw. Sozialhilfe erhalten! Besteht keine Pflegesatzvereinbarung mit dem Altenheim, muss der Bewohner die Pflegeleistungen zunächst selbst aufbringen.


Will man die Entgelte verschiedener Altenheime gegenüberstellen, empfiehlt es sich, auch die Leistungsangebote zu vergleichen. In der Regel gibt es innerhalb einer Altenheimart keine gravierenden Unterschiede. Es ist daher vor allem wichtig zu klären, ob das gewünschte Altenheim die benötigten Leistungen bereitstellt. Manches Altenheim bietet zusätzlich zu den mit dem Altenheimentgelt abgegoltenen Leistungen sogenannte Sonderleistungen an, die dann auch extra bezahlt werden müssen. Die Art und die Kosten dieser Sonderleistungen oder Zusatzleistungen sind meist in einer Liste aufgeführt, die den Bewohnern zugänglich sein muss. Wenn Sie sich über die Art des Altenheim Klarheit verschafft haben, stehen Sie vor der Entscheidung, welches der in Frage kommendes Altenheim Ihre künftige Heimat sein soll.

Die Branche Altenheim wurde vom bis zum 24.05.2012 insgesamt 40.982 mal besucht!

Altenheim in Zollstock: 1 Einträge gefunden

Einträge gefunden: 1
Einträge von
1 - 1
Branche (Altenheim)
Ähnliche Branchen
Meinten Sie vielleicht: Branchenvorschlag (Suche nach Buchstabenübereinstimmung)