Altenheim
Ein Altenheim ist
eine Wohneinrichtungen für meist alte und pflegebedürftige
Menschen.
Ein
Altenheim kann
staatlich, von privaten Betreibern, frei gemeinnützigen
Organisationen oder auch Stiftungen finanziert werden. Neben dem
Begriff Altenheim, gibt es weitere Bezeichnungen wie
Pflegeheim,
Seniorenheim, Altenstift oder Seniorenresidenz.
Eine Sonderform von einem
Altenheim ist das „betreute Wohnen“ in dem die
Bewohner einen eigenständigen Haushalt führen und meist nur
selten Hilfe benötigen.
Bei
einem Altenheim wird
zwischen drei grundlegenden Unterschieden definiert.
Altenwohnheim:
Hierbei hat das
Wohnen das größte Gewicht. Pflegedienste und Hilfe werden
nur in einem geringen Umfang gewährt.
Altenheim:
In einem Altenheim
führen die Bewohner ein überwiegend selbstbestimmtes Leben
sie erhalten jedoch Hilfe beim Aufräumen und werden zumeist mit
Essen versorgt.
Altenpflegeheim:
Ein Altenpflegeheim
bietet die stationäre Pflege rund um die Uhr an.
Situation der
Altenheime in Deutschland
Gemäß dem
Heimgesetz wird in Deutschland die dreistufige Vorsorge zwischen
Altenwohnheim, Altenheim und Altenpflegeheim
geführt.Die Rahmenbedingungen für die Anerkennung und
Finanzierung von einem
Altenheimwerden bestimmt durch das
Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI).
In einem
Altenheim finden regelmäßige Kontrollen durch die
Heimaufsicht statt. Dennoch hat ein Altenheim oft einen
mangelnden Ruf und wird oftmals als „Abschiebestation“
bezeichnet, in dem die alten Menschen vor sich hin vegetieren.
Sicherlich gibt es „schwarze Schafe“ in der Branche aber
dennoch sollte man Altenheime
nicht grundsätzlich über einen „Kamm“ scheren.
Ratsam ist es sich VOR einer Entscheidung die entsprechenden
Wohnlichkeiten anzuschauen und sich erst nach gründlicher
Informationsbeschaffung für ein bestimmtes Altenheim zu
entscheiden. Einige Altenheime,
zumeist die Betreiber des betreuten Wohnens, bieten auch eine
Probewohnzeit an.
Alternative:
Betreutes Wohnen
Unter dem Begriff
„betreutes Wohnen“ (auch „Service-Wohnen“
genannt) versteht man eine Wohnform von
einem Altenheim, das ein barrierefreies Wohnumfeld und
verschiedene, bei Bedarf abrufbare Hilfedienste beinhaltet. Im
Prinzip handelt es sich hierbei um eine Weiterentwicklung des
Altenwohnheims, nur
auf einem, meist höheren Niveau. Als Bewohner dieses Altenheim
schließt man einen Mietvertrag über die Wohnung ab und
kann zusätzlich bei einem anderen Anbieter verschiedene Dienste
(zum Beispiel Reinigung der Wohnung, Essen auf Rädern) in
Anspruch nehmen. Meist ist ein ambulanter Dienst integriert, der im
Bedarfsfall die Betreuung und Pflege in der Wohnung sicherstellt. Bei
schwerer Pflegebedürftigkeit kann aber auch ein Umzug in ein
Pflegeheim notwendig werden, weshalb betreute Wohnanlagen
oftmals auch in räumlicher Nähe zu einem Pflegeheim liegen.
Kosten
Der Pflegesatz oder
das Entgelt für ein Altenheim
sind die Kosten, die Bewohner von einem Altenheim für
die Unterbringung und die Pflege aufbringen müssen. Die Kosten
sind je nach Pflegestufe unterschiedlich. Das Altenheim ist
gesetzlich verpflichtet, die Gebühren separat mit Verweis auf
die angebotenen Leistungen anzugeben. Durch die Pflegeversicherung
werden die Pflegekosten von der Pflegekasse mit einer Pauschale
bezuschusst. Diese richtet sich nach der Pflegestufe des Bedürftigen
und berücksichtigt gesetzlich vorgesehene, zeitliche und
betragsmäßige Höchstgrenzen. Kann der Bewohner die
Kosten mit dem Pensionseinkommen nicht selbst tragen, kann unter
bestimmten Umständen ein Zuschuss über das Sozialamt
gewährt werden (Sozialhilfe, Wohngeld).
Tipps
Wichtig ist es
abzuklären, ob das in Betracht gezogene Altenheim eine
von den Pflegekassen zugelassene Einrichtung ist. Fragen Sie, ob die
Einrichtung Versorgungsverträge für die ambulante bzw.
stationäre Pflege und Pflegekostenvereinbarungen mit dem
Sozialhilfeträger abgeschlossen hat. Das ist Voraussetzung
dafür, dass Sie einen Zuschuss von der Pflegeversicherung bzw.
Sozialhilfe erhalten! Besteht keine Pflegesatzvereinbarung mit dem
Altenheim, muss der Bewohner die Pflegeleistungen zunächst
selbst aufbringen.
Will man die Entgelte
verschiedener Altenheime
gegenüberstellen, empfiehlt es sich, auch die Leistungsangebote
zu vergleichen. In der Regel gibt es innerhalb einer Altenheimart
keine gravierenden Unterschiede. Es ist daher vor allem wichtig zu
klären, ob das gewünschte Altenheim die benötigten
Leistungen bereitstellt. Manches Altenheim bietet zusätzlich
zu den mit dem Altenheimentgelt abgegoltenen Leistungen
sogenannte Sonderleistungen an, die dann auch extra bezahlt werden
müssen. Die Art und die Kosten dieser Sonderleistungen oder
Zusatzleistungen sind meist in einer Liste aufgeführt, die den
Bewohnern zugänglich sein muss. Wenn Sie sich über die Art
des Altenheim Klarheit verschafft haben, stehen Sie vor der
Entscheidung, welches der in Frage kommendes Altenheim Ihre
künftige Heimat sein soll.
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