Abbruch
Definition
Unter
dem Begriff Abbruch versteht man die Zerstörung von
Gebäuden aller Art. Die dabei entstehenden Abfälle, werden
von einem Abbruch-Unternehmen
entsorgt. Veränderungen an der Bausubstanz können bei einem
teilweisen Abbruch
durchgeführt werden.
Vorgehen
des Abbruchs
Um
einen Abbruch
durchzuführen benötigt das Abbruchunternehmen u.a.
Geräte wie Bagger (mit Hydraulikhammer oder
Betonzange),Sortiergreifer oder Abrissbirne. Sofern es die
Gegebenheiten zulassen, wird gesprengt, da der Abbruchprozess
bei Betonbauten Monate dauern kann. Kleinere Geräte wie z.B
Kernbohrer oder Wandsägen, setzt man oftmals ein, wenn nur Teile
des Gebäudes vom Abbruch
betroffen sind. U.a.werden noch folgende Dienstleistungen angeboten:
Altlastensanierungen, Bauwerksentkernungen, Diamantbohr- und
Sägetechnik, Entsorgungen, Erdarbeiten, Industriemontagen,
Rodungsarbeiten, Grubenentleerungen und Tieflader-Transporte.
Das
Vorgehen bei einem Abbruch,
wird in einer Abbruchgenehmigung
genau beschrieben, um Gefahren zu vermeiden. Sind tragende Bauteile
oder für den Brandschutz relevante Bauteile betroffen, kann auch
bei einem Teilabbruch solch eine Genehmigung erforderlich
sein. Die Abbruchstelle muss gut gesichert werden, um
unbefugten Personen den Zutritt zu verwehren, da diese von
herabstürzenden Bauteilen verletzt werden könnten.
Sprengungen dürfen nur nach schriftlicher Abbruchanweisung
des Abbruchunternehmers durchgeführt werden.
Die
Einhaltung notwendiger Sicherheitsmaßnahmen, werden von einem
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator überwacht.
Verfahren
Bei
einem Abbruch kommen
unterschiedliche Verfahren zum Einsatz, so u.a.: Fräsen,
Hochdruckfräsen, Sägen, Bohren, Abgreifen, Eindrücken,
Einschlagen, Einziehen, Stemmen, Sprengen, Demontieren, Spalten,
Scherschneiden, Hochdruckschneiden und Pressschneiden.
Eine
sogenannte Entkernung, bietet sich an, will man ein Gebäude
abbrechen ohne die Fassade zu beschädigen. Dies entspricht einem
teilweisen Abbruch.
Soll die Fassade eines Gebäudes, aufgrund historischer oder aus
Gründen des Denkmalschutzes, erhalten bleiben, ist aber die
Struktur des Gebäudes baufällig,so wird eine Entkernung
durchgeführt. Ganze Gebäudeteile müssen dabei
kostenintensiv abgestützt werden, da tragende Bauteile durch den
Abbruch verloren
gehen.
Abbruchentkernungen
werde jedoch auch durchgeführt, wenn es durch den Abbruch
zu Schadstoffemissionen kommen kann, z.B. bei asbesthaltigen
Bauteilen.
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